Maskenpflicht zur Zeit nur für Innenräume ( auch Toiletten).
Für Beschäftigte
Für Gäste bis zum Platz.
Im Biergarten besteht zur Zeit keine Maskenpflicht
Beachten Sie den Mindestabstand
Beachten Sie die Husten- und Nies-Etikette
Um die Nachverfolgung von Infektionen
zu ermöglichen, sind wir als Betriebsinhaber nach § 4 der Corona-Kontakt-und BetriebsbeschränkungsVO Hessen, verpflichtet, Daten unserer Gäste zu erfassen. Selbstverständlich gehen wir mit diesen
Daten sorgfältig um.
Diese Verordnung gilt nun leider auch
für die Aussengastronomie
Wir stellen Ihnen hier das
entsprechende Formular zum Download bereit